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Patientenverfügung SRK

Die Patientenverfügung SRK richtet sich an Personen, die...

  • Wert darauflegen, dass ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn sie diesen nicht mehr selbst äussern können,
  • Angehörige und Fachpersonen davon entlasten möchten, für sie entscheiden zu müssen,
  • sich eine individuelle, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung wünschen.

Erstellen

In einem persönlichen, vertraulichen Beratungsgespräch klären wir Ihre Wünsche und Erwartungen. Diese werden in der Patientenverfügung eindeutig festgehalten. Auch rechtliche, ethische und medizinische Gesichtspunkte werden berücksichtigt. 

Hinterlegen

Damit sich Ihre Patientenverfügung im entscheidenden Moment rasch abrufen lässt, kann diese sicher beim Roten Kreuz hinterlegt werden. So ist Ihre Verfügung jederzeit abrufbar an 365 Tagen und 24 Stunden.

Abrufen

Ein persönlicher Ausweis informiert über die hinterlegte Patientenverfügung. 

Im Falle einer Urteils- oder Äusserungsunfähigkeit wird die Patientenverfügung SRK den Angehörigen und betreuenden Fachpersonen zugestellt, damit diese gemäss Ihrem Willen entscheiden. 

Aktualisieren

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Weil nur eine aktuelle Verfügung wirksam ist, erhalten Sie periodisch eine Erinnerung und werden so über die notwendige Aktualisierung informiert. 

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